10.3 Wanted: Die Kostenverursacher
Die Kostenverteilung - Kostenstellenrechnung
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Die Kostenstellenrechnung baut auf die Kostenartenrechnung auf und hat zwei Hauptaufgaben.
Sie ordnet die Kosten, die nicht direkt einem Kostenträger (Produkt, Erzeugnis) zugerechnet werden können, den Abteilungen zu, in denen sie entstanden sind oder verursacht wurden. ⇒ Verursachungsgerechte Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen | |
Sie ermittelt prozentuale Zuschläge für die Kosten, die nicht direkt einem Erzeugnis zugeordnet werden können, für die Kostenträgerrechnung ⇒ Berechnung der Gemeinkostenzuschlagssätze für die Kostenstellen | |
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Begriff: Kostenstelle
Eine Kostenstelle ist ein räumlich, organisatorisch und verantwortungsmäßig abgegrenzter Teilbereich eines Betriebs zur Erfassung der Kosten am Ort ihrer Entstehung.
Eine Kostenstelle ist ein räumlich, organisatorisch und verantwortungsmäßig abgegrenzter Teilbereich eines Betriebs zur Erfassung der Kosten am Ort ihrer Entstehung.
Einzel- und Gemeinkosten
Die Kostenstellenrechnung verteilt die Kosten, die nicht direkt einem Erzeugnis zugerechnet werden können. Kosten, die nicht direkt zugeordnet werden können, werden Gemeinkosten genannt. Beispiele für Gemeinkosten sind kalkulatorische Abschreibungen, Miete, Gehälter.
Gemeinkosten werden im Rahmen der Kostenstellenrechnung zunächst auf Kostenstellen verteilt und anschließend mittels eines Gemeinkostenzuschlags auf die Kostenträger umgelegt.
Einzelkosten sind Kosten, die einem Kostenträger (Produkt) direkt zugerechnet werden können. Beispiele für Einzelkosten sind die verarbeiteten Rohstoffe und Produktionslöhne.
Gemeinkosten werden im Rahmen der Kostenstellenrechnung zunächst auf Kostenstellen verteilt und anschließend mittels eines Gemeinkostenzuschlags auf die Kostenträger umgelegt.
Einzelkosten sind Kosten, die einem Kostenträger (Produkt) direkt zugerechnet werden können. Beispiele für Einzelkosten sind die verarbeiteten Rohstoffe und Produktionslöhne.
Einzelkosten | Kosten, die einem Kostenträger (Produkt) direkt zugerechnet werden können, bspw. Kosten für Fertigungsmaterialien wie Rohstoffe |
Gemeinkosten | Kosten, die einem Kostenträger (Produkt) nicht direkt sondern nur indirekt über Schlüssel zugerechnet werden können, bspw. Miete, Abschreibungen Gemeinkosten können entweder anhand von Belegen direkt auf die Kostenstellen verteilt werden ⇒ Kostenstelleneinzelkosten
|
Bei der Produktion eines Rasenmähers kann genau beziffert werden, wie hoch der Wert der verwendeten Rohstoffe und Materialien für einen Rasenmäher ist. Aus diesem Grund handelt es sich bei Rohstoffen/Fertigungsmaterialien um Einzelkosten.
Wie hoch der Anteil an den Gehälter der Mitarbeiter*innen der Verwaltung an jedem hergestellten Rasenmäher ist, kann dagegen nicht direkt ermittelt werden. Die Gehälter sind Gemeinkosten.
Wie hoch der Anteil an den Gehälter der Mitarbeiter*innen der Verwaltung an jedem hergestellten Rasenmäher ist, kann dagegen nicht direkt ermittelt werden. Die Gehälter sind Gemeinkosten.
Zusammenfassung
Der einstufige Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist ein Instrument zur Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen. Grundlage für den BAB sind die in der Ergebnistabelle im Betriebsergebnis ausgewiesenen Kosten.
Der BAB ist senkrecht nach Kostenarten (Gemeinkosten) und waagerecht nach Kostenstellen unterteilt.
In der Spalte ➀ „Gemeinkostenart“ erfolgt der Eintrag, um welche Gemeinkosten es sich handelt, in der Spalte ➁ „Zahlen der Betriebsergebnisrechnung“ die Höhe der Gemeinkosten.
Zur Verteilung der Gemeinkosten wird eine Verteilungsgrundlage benötigt z.B. für Energie kwh, für Miete m², für Rohstoffverbrauch Entnahmescheine, für Abschreibungen die Anlagewerte der Vermögensgegenstände etc.
Das Kernproblem dabei ist, geeignete Verteilungsschlüssel zu finden, die die genaue Kostenverursachung widerspiegeln.
Der Mengenschlüssel wird in der Spalte ➂ „Verteilungsgrundlagen“ eingetragen.
Anhand dieser Verteilungsgrundlagen werden die Gemeinkosten auf die verschiedenen Kostenstellen verteilt (➔ Spalte ➃).
Der BAB ist senkrecht nach Kostenarten (Gemeinkosten) und waagerecht nach Kostenstellen unterteilt.
In der Spalte ➀ „Gemeinkostenart“ erfolgt der Eintrag, um welche Gemeinkosten es sich handelt, in der Spalte ➁ „Zahlen der Betriebsergebnisrechnung“ die Höhe der Gemeinkosten.
Zur Verteilung der Gemeinkosten wird eine Verteilungsgrundlage benötigt z.B. für Energie kwh, für Miete m², für Rohstoffverbrauch Entnahmescheine, für Abschreibungen die Anlagewerte der Vermögensgegenstände etc.
Das Kernproblem dabei ist, geeignete Verteilungsschlüssel zu finden, die die genaue Kostenverursachung widerspiegeln.
Der Mengenschlüssel wird in der Spalte ➂ „Verteilungsgrundlagen“ eingetragen.
Anhand dieser Verteilungsgrundlagen werden die Gemeinkosten auf die verschiedenen Kostenstellen verteilt (➔ Spalte ➃).
Die Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen
Auf Basis der Verteilungsgrundlagen werden die Gemeinkosten im Rahmen der Kostenstellenrechnung zunächst auf die Kostenstellen verteilt.
Beispiele für mögliche Verteilungsgrundlagen für Gemeinkosten
Gemeinkostenart | Mögliche Verteilungsgrundlage | |
Hilfsstoffaufwendungen, Betriebsstoffaufwendungen | ➔ | Entnahmeschein
|
Aufwendungen für Energie | ➔ | nach Verbrauch kwh (Kilowattstunde)
|
Fremdinstandsetzung, Büromaterial | ➔ | Einzelbelege/Rechnungen
|
Gehälter, Sozialkosten | ➔ | Gehaltsliste
|
kalkulatorische Abschreibungen | ➔ | nach dem Gesamtwert der Anlagegüter, nach Anteilen
|
Mieten | ➔ | nach m²
|
Betriebliche Steuern | ➔ | Anlagewerte
|
kalkulatorische Zinsen | ➔ | Betriebsnotwendiges Kapital
|
kalkulatorischer Unternehmerlohn | ➔ | Schätzung |
Gemeinkosten können anhand von Belegen direkt auf die Kostenstellen verteilt werden.
- Entnahmescheine
- Einzelbelege wie Rechnungen
- Lohn- und Gehaltlisten
- etc.
Ist es nicht möglich die Gemeinkosten einer Kostenstelle direkt zuzuteilen, werden Verteilungsschlüssel genutzt.
- nach Verbrauch kwh (Kilowattstunde)
- nach Fläche (m²)
- nach der Höhe der Anlagewerte
- nach Anteilen
- etc.
Die Verteilung der Gemeinkosten, die einer Kostenstellen nicht direkt zuzuteilen sind, wird mit Hilfe der Verteilungsrechnung durchgeführt.
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1:
Gemeinkosten Energie
Gemeinkosten Energie
Die Gemeinkosten für Energie werden nach dem Verbrauch der jeweiligen Kostenstelle verteilt. Er liegen die Angaben für den Verbrauch in kwh für jede Kostenstelle vor.
Die Gesamtgemeinkosten entsprechen 1.500 €. Der Gesamtverbrauch beläuft sich auf 3.000 kwh.
Berechnung für die Kostenstelle Material
Berechnung für die Kostenstelle Material
3.000 kwh | ≙ | 1.500,00 € |
200 kwh | ≙ | x € |
⇓
<p style="text-align:center;">200 kwh * 1.500 € 3.000 kwh</p> | = 100 € |
Der Anteil der Kostenstelle Material an den Energiekosten beträgt 100 €.
Beispiel 2:
Gemeinkosten Abschreibungen
Gemeinkosten Abschreibungen
Die Gemeinkosten für die Abschreibungen werden nach Anlagewerten jeweiligen Kostenstelle verteilt. Die Anlagewerte für die einzelnen Kostenstellen betragen:
Die Gesamtgemeinkosten entsprechen 7.500 €. Die Summe aller Anlagewerte entspricht 750.000.
Berechnung für die Kostenstelle Material
Berechnung für die Kostenstelle Material
750.000 € | ≙ | 7.500,00 € |
85.000 € | ≙ | x € |
⇓
<p style="text-align:center;">85.000 € * 7.500 € 750.000 €</p> | = 850 € |
Der Anteil der Kostenstelle Material an den Kosten für Abschreibungen beträgt 850 €.
Als letzter Schritt werden die verteilten Gemeinkostenarten der jeweiligen Kostenstellen summiert. Das Ergebnis sind die Gesamtgemeinkosten der jeweiligen Kostenstelle.
Die Gemeinkostenzuschlagssätze
Die Gemeinkostenzuschlagsätze geben den Anteil der Gemeinkosten an einer Zuschlagsgrundlage an. Mit Hilfe der Gemeinkostenzuschläge können die Selbstkosten der Kostenträger im Rahmen der Kostenträgerrechnung berechnet werden.
Bei der Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge werden die Einzel- oder Herstellkosten und die Gemeinkosten zueinander in Beziehung gesetzt. Die Einzelkosten der Kostenstellen Material und Fertigung sind die Zuschlagsgrundlage für die Gemeinkostenzuschlagssätze der Kostenstelle. Für die Gemeinkostenzuschlagssätze der Kostenstellen Verwaltung und Vertrieb dienen die Herstellkosten als Zuschlagsgrundlage.
Bei der Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge werden die Einzel- oder Herstellkosten und die Gemeinkosten zueinander in Beziehung gesetzt. Die Einzelkosten der Kostenstellen Material und Fertigung sind die Zuschlagsgrundlage für die Gemeinkostenzuschlagssätze der Kostenstelle. Für die Gemeinkostenzuschlagssätze der Kostenstellen Verwaltung und Vertrieb dienen die Herstellkosten als Zuschlagsgrundlage.
Die Zuschlagsgrundlage der jeweiligen Kostenzuschlagssätze
Gemeinkostenzuschlagssatz | Zuschlagsgrundlage (Bezugsgröße) | |
Materialgemeinkostenzuschlagssatz | ⇒ | Fertigungseinzelkosten (Fertigungsmaterial, Rohstoffe) |
Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz | ⇒ | Fertigungseinzelkosten (Fertigungslöhne) |
Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz | ⇒ | Herstellkosten |
Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz | ⇒ | Herstellkosten |
Die Herstellkosten
Da es für die Gemeinkosten der Verwaltung und des Vertriebes keine Einzelkosten als Berechnungsgrundlage gibt, ist es üblich als Grundlage (Bezugsgröße) die Herstellkosten zu nehmen. Diese werden als Summe der Material- und Fertigungskosten berechnet.
Da es für die Gemeinkosten der Verwaltung und des Vertriebes keine Einzelkosten als Berechnungsgrundlage gibt, ist es üblich als Grundlage (Bezugsgröße) die Herstellkosten zu nehmen. Diese werden als Summe der Material- und Fertigungskosten berechnet.
Die Berechnung der Gemeinkostenzuschlagssätze
Gemeinkostenzuschlagssatz für die Kostenstelle Material
Gemeinkostenzuschlagssatz für die Kostenstelle Fertigung
Gemeinkostenzuschlagssatz für die Kostenstelle Verwaltung
Gemeinkostenzuschlagssatz für die Kostenstelle Vertrieb
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1:
Materialgemeinkostenzuschlagssatz
Materialgemeinkostenzuschlagssatz
Die Gemeinkosten für Kostenstelle Material betragen 3.000,00 €. Die Zuschlagsgrundlage sind die Materialeinzelkosten von 8.000 €.
Berechnung des Gemeinkostenzuschlagssatz für die Kostenstelle Material
8.000 € | ≙ | 100 % |
3.000 € | ≙ | x € |
⇓
<p style="text-align:center;">3.000 € * 100 % 8.000 €</p> | = 37,5 % |
Der Gemeinkostenzuschlagssatz der Kostenstelle Material beträgt 37,5 %.
Die Berechnung des Gemeinkostenzuschlagssatz der Kostenstelle Fertigung folgt dem gleichen Prinzip. Die Zuschlagsgrundlage entspricht hier den Fertigungseinzelkosten.
Die Berechnung des Gemeinkostenzuschlagssatz der Kostenstelle Fertigung folgt dem gleichen Prinzip. Die Zuschlagsgrundlage entspricht hier den Fertigungseinzelkosten.
Beispiel 2:
Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz
Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz
Für die Berechnung des Gemeinkostenzuschlagssatz für die Kostenstellen Verwaltung und Vertrieb werden als Zuschlagsgrundlage die Herstellkosten benötigt.
Diese berechnen sich als Summe der Material- und Fertigungskosten.
Diese berechnen sich als Summe der Material- und Fertigungskosten.
Materialeinzelkosten | 8.000,00 | ||
+ | Materialgemeinkosten | + | 3.000,00
|
Fertigungseinzelkosten | + | 7.500,00
| |
+ | Fertigungsgemeinkosten | + | 10.400,00
|
= | Herstellkosten | = | 28.900,00 |
Die Gemeinkosten für Kostenstelle Verwaltung betragen 6.600,00 €. Die Zuschlagsgrundlage sind die Herstellkosten von 29.800 €.
28.900 € | ≙ | 100 % |
6.600 € | ≙ | x € |
⇓
<p style="text-align:center;">6.600 € * 100 % 28.900 €</p> | = 22,84 % |
Der Anteil der Kostenstelle Material an den Kosten für Abschreibungen beträgt 850 €.
Der Gemeinkostenzuschlagssatz der Kostenstelle Verwaltung beträgt 22,84 %.
Die Berechnung des Gemeinkostenzuschlagssatz der Kostenstelle Vertrieb folgt dem gleichen Prinzip.
Übungen zum Ausprobieren
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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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