10.4 Es ist nicht umsonst, das kostet es uns selber
Die Kostenträgerrechnung
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Die Kostenträgerrechnung baut auf die Kostenartenrechnung und die Kostenstellenrechnung auf. In der Kostenträgerrechnung werden die Kosten, die bei der Erstellung von Produkten entstanden sind, auf diese Produkte (Kostenträger) verteilt. Die Produkte sollen über den Verkauf die Kosten ausgleichen, d. h. sie haben die Kosten zu tragen. Die Produkte sind die Kostenträger.
Die Selbstkosten für die Produkte werden mithilfe von den in der Kostenstellenrechnung ermittelten Zuschlagssätzen berechnen. Die Kostenstellenrechnung liefert damit wichtige Informationen für die Preispolitik.
Die Selbstkosten für die Produkte werden mithilfe von den in der Kostenstellenrechnung ermittelten Zuschlagssätzen berechnen. Die Kostenstellenrechnung liefert damit wichtige Informationen für die Preispolitik.
Die Gemeinkostenzuschlagssätze bei der Berechnung der Selbstkosten
Die Gemeinkostenzuschlagssätze bei der Berechnung der Selbstkosten
Die Zuschlagssätze, die im Rahmen der Kostenstellenrechung ermittelt wurden, werden nun genutzt um die Gemeinkostenanteile der jeweiligen Kostenträger (Produkte/Dienstleistungen) wertmäßig zu berechnen.
Ein Beispiel
Die Zuschlagssätze, die durch den Betriebsabrechungsbogen ermittelt wurden, werden zur Ermittlung der Selbstkosten eines Kostenträgers übernommen.
Die Einzelkosten sind dem Kostenträger direkt zuzuordnen.
Fertigungsmaterial: 127,00 €
Fertigungslöhne: 65,00 €
Die Einzelkosten sind dem Kostenträger direkt zuzuordnen.
Fertigungsmaterial: 127,00 €
Fertigungslöhne: 65,00 €