6.2 Inventur - Inventar - Bilanz
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Inventur
Bei der Inventur handelt es sich um die Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens. Das Vermögen und die Schulden werden zu einem bestimmten Zeitpunkt mengen- und wertmäßig erfasst.
Bei der Inventur lassen sich folgende Arten unterscheiden.
Bei der Inventur lassen sich folgende Arten unterscheiden.
Art der Bestandsermittlung
Körperliche Inventur
mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller körperlichen Vermögensgegenstände durch Zählen, Messen oder Wiegen
Buchinventur
wird bei allen nicht körperlichen Vermögensgegenständen und Schulden angewandt. Diese sind wertmäßig aufgrund der buchhalterischen Aufzeichnungen und Belege zu erfassen
Zeitpunkt der Bestandsermittlung
Stichtagsinventur
Bei der Stichtagsinventur wird die Inventur zum Bilanzstichtag, d.h. am Ende des Geschäftsjahres, vorgenommen.
Erfolgt die Inventur innerhalb von 10 Tagen vor oder 10 Tagen nach dem Bilanzstichtag wird von einer zeitnahen Stichtagsinventur gesprochen. Die Inventurwerte am Aufnahmetag sind dabei zum Bilanzstichtag fortzuschreiben oder auf den Bilanzstichtag zurückzurechnen.
Erfolgt die Inventur innerhalb von 10 Tagen vor oder 10 Tagen nach dem Bilanzstichtag wird von einer zeitnahen Stichtagsinventur gesprochen. Die Inventurwerte am Aufnahmetag sind dabei zum Bilanzstichtag fortzuschreiben oder auf den Bilanzstichtag zurückzurechnen.
Zeitlich verlegte (zeitverlagerte) Inventur
Die zeitverlagerte Inventur kann bis zu drei Monate vor dem Bilanzstichtag oder bis zu zwei Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, wenn der Kaufmann gewährleisten kann, dass die Ausgangswerte eine ordnungsmäßige Bewertung, durch Fortrechnung oder Rückrechnung, zum Stichtag zulassen.
Berechnung: Fortschreibung und Rückrechnung bei einer zeitlich verlegten Inventur
Vorgelagerte Inventur
⇒ Fortschreibung
⇒ Fortschreibung
Nachgelagerte Inventur
⇒ Rückrechnung
⇒ Rückrechnung
Permanente Inventur
Die Zu- und Abgänge werden anhand von Anlagebüchern oder Lagerkarteien erfasst und am Stichtag nach Art, Menge und Wert, ohne gleichzeitige körperliche Inventur, übernommen. Die körperliche Inventur findet im Geschäftsjahr zu einem beliebigen Zeitpunkt statt.
Umfang der Bestandsermittlung
Vollinventur
Wie der Name schon sagt, werden bei der Vollinventur alle Vermögensgegenstände und Schuldenteile einzeln aufgenommen.
Stichprobeninventur
Bei der Stichprobeninventur werden die Bestände stichprobenartig erfasst und mithilfe von mathematisch-statistischer Verfahren auf die Gesamtheit hochgerechnet. Sie ist zulässig nach HGB § 241 Abs. 1, wenn
Um die Stichprobeninventur durchzuführen, muss eine Lagerbuchführung vorhanden sein und vorab die Genehmigung des Finanzamtes eingeholt werden. Sie ist nicht erlaubt bei leicht verderblichen und sehr wertvollen Waren.
- anerkannte mathematisch-statistische Verfahren (z.B. die Mittelwertschätzung) dabei eingesetzt werden
- die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) eingehalten werden
- die Stichprobeninventur die gleiche Aussagekraft hat wie eine durchgeführte Vollinventur
Um die Stichprobeninventur durchzuführen, muss eine Lagerbuchführung vorhanden sein und vorab die Genehmigung des Finanzamtes eingeholt werden. Sie ist nicht erlaubt bei leicht verderblichen und sehr wertvollen Waren.
Inventar
Das Inventar ist das Bestandsverzeichnis aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens.
Es handelt sich um eine ausführliche Aufstellung aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert.
Das Inventar gliedert sich in drei Bereiche
Es handelt sich um eine ausführliche Aufstellung aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert.
Das Inventar gliedert sich in drei Bereiche
- Vermögen
- Schulden
- Eigenkapital (=Reinvermögen),
Bilanz
Die Bilanz ist die Übersicht aller Vermögenswerte und Kapitalquellen eines Unternehmens. Der Aufbau ist im HGB §247 geregelt.
Sie ist nach Aktiva und Passiva unterteilt.
Sie ist nach Aktiva und Passiva unterteilt.
Aktiva
Zum Anlagevermögen werden alle Vermögensteile zugeordnet, die längerfristig im Unternehmen eingesetzt werden. Sie werden eingesetzt, um das Unternehmen aufzubauen, es auszustatten und dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen.
- Grundstücke
- Gebäude
- Technische Anlagen und Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zum Umlaufvermögen zählen alle Vermögensposten, die sich kurzfristig im Unternehmen befinden. Dazu gehören alle Werkstoffe, die zur Veräußerung, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind, sowie die Forderungen und die liquiden Mittel (Bank und Kasse).
Die Vermögenswerte auf der Aktiva-Seite geben eine Auskunft über die Mittelverwendung.
Passiva
Die Kapitalquellen sind auf der Passiva-Seite nach zunehmender Fälligkeit aufgeführt. Hier wird nach Eigen- und Fremdkapital unterschieden.
Das Eigenkapital setzt sich aus den eigenen finanziellen Mitteln eines Unternehmens zusammen. Dabei kann es sich um Einlagen durch Gesellschafter oder Anteileigner und um nicht ausgeschüttete erwirtschaftete Gewinne handeln.
Das Fremdkapital, sind die Schulden eins Unternehmens. Es umfasst das Kapital, das dem Unternehmen von externen Kreditgebern zur Verfügung gestellt wird und das kurz‑, mittel- oder langfristig zurückgezahlt werden muss.
Die Posten der Passiva-Seite geben eine Auskunft über die Mittelherkunft.
Was für das Inventar gilt, gilt auch für Bilanz. Die Summe aller Vermögensposten entspricht der Summe aller Kapitalposten.
Diese Gleichung zeigt sich auch im Ursprung des Wortes Bilanz. Das Wort Bilanz kommt von dem lateinischen Wort bilancia. Dies bedeutet übersetzt etwa Waage oder etwas ins Gleichgewicht bringen, ausgleichen.
Diese Gleichung zeigt sich auch im Ursprung des Wortes Bilanz. Das Wort Bilanz kommt von dem lateinischen Wort bilancia. Dies bedeutet übersetzt etwa Waage oder etwas ins Gleichgewicht bringen, ausgleichen.
Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/ricinator-3282802/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=1823350">Ricarda Mölck</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=1823350">Pixabay</a>
Zusammenfassung Bilanzgleichung
Vermögen = Kapital
Anlage- + Umlaufvermögen = Eigen- + Fremdkapital
Eigenkapital = Vermögen – Fremdkapital
Fremdkapital = Vermögen – Eigenkapital
Anlage- + Umlaufvermögen = Eigen- + Fremdkapital
Eigenkapital = Vermögen – Fremdkapital
Fremdkapital = Vermögen – Eigenkapital
Aufbewahrungsplicht und Unterzeichnung der Bilanz
Die Bilanz ist vom Kaufmann zu unterschreiben und nach HGB § 257 Absatz 4 10 Jahre lang aufzubewahren.
Wer hat nach HGB § 245 die Bilanz zu unterzeichnen?
Rechtsform | Unterzeichner der Bilanz nach HGB § 245 |
Einzelunternehmen (e.K., e.Kfr., e.Kfm.) | die Inhaberin/der Inhaber persönlich |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | aller Gesellschafter*innen |
Kommanditgesellschaft (KG) | alle persönlich Haftende einer Kommanditgesellschaft |
Aktiengesellschaft (AG) | alle Vorstandsmitglieder |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | alle Geschäftsführer*innen |
Videos zur Bilanz-Inventar-Inventur
Übungen zum Ausprobieren
Bilanz
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