6.5 Umsatzsteuer - Vorsteuer

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Die Umsatzsteuer

Erzielt ein Unternehmen durch den Verkauf von Rohstoffen, Handelswaren, etc. oder durch die Erbringung einer Dienstleistungen Umsätze, so fällt für diese Umsätze die Umsatzsteuer an.
Die rechtlichen Regelungen zur Umsatzsteuer sind u.a. im Umsatzsteuergesetz (UStG) zu finden.
Steuerbare Umsätze nach UStG § 1 sind u. a.Der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer beträgt 19 %. Dieser entfällt auf alle Waren, Erzeugnisse und Dienstleistungen, die nicht im UStG § 12 als Ausnahmeregelungen aufgeführt sind.

Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 %. Welche Produkte und Dienstleistungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ist in der Anlage 2 zu UStG § 12, Absatz 2 aufgeführt. Die Liste umfasst 55 Gegenstände, teilweise mit weiteren Unterpunkten.

Unter anderen gehören dazu:
  • viele Grundnahrungsmittel wie bspw.
    • Milch und Milcherzeugnisse, Eier
    • Backwaren
    • Obst und Gemüse
    • Fisch und Fleisch
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Noten
  • Leistungen des öffentlichen Nahverkehres in einem 50-Kilometer-Radius
  • Theater-, Konzert-, und Museumstickets
  • Beherbergung (Hotels, Hostels, Campingplätze)
 
Aus wirtschafts-, kultur- und sozialgeschichtlichen Gründen sind einige Umsätze steuerfrei. Hierzu zählen nach UStG § 4 z.B.:
  • Umsätze aus heilberuflichen Tätigkeiten (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärtztin, Heilpraktiker*in, Hebamme, Psychotherapeut*in, Physiotherapeut*in)
  • Entgelte für Kreditgewährung
  • Entgelte für Versicherungsverhältnisse (Versicherungsbeiträge)
  • Entgelte für Vermietungen von Wohnraum
  • Entgelte für Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken
  • Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet (Exporte außerhalb der EU)
  • Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen (Beförderung oder Versendung innerhalb der EU unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben)
 
Die Umsatzsteuer wird dem Kunden (Einkäufer) zusätzlich zum Nettowert der Ware oder der Dienstleistung in Rechnung gestellt.

Berechnung der Umsatzsteuer

Zuschlagsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Nettowert. Der Netto entspricht den 100 %. Vom Nettowert wird die Umsatzersteuer berechnet. Um den Bruttowert zu ermitteln werden Nettowert und Umsatzsteuer addiert.
Rechenweg zur Umsatzsteuer

Nettowert = 100 %
Umsatzsteuer = 19 %
oder Umsatzsteuer = Nettowert * 0,19
Rechenweg des Rechnungsbetrages (Bruttobetrages)

Nettowert = 100 %
Bruttowert = 119 %
oder Bruttowert = Nettowert * 1,19
Die Umsatzsteuer muss auf Rechnungen an ein anderes Unternehmen gesondert als Prozentwert und Euro-Betrag ausgewiesen werden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben für Rechnungsdokumente

Die Aufzählung der Rechnungs-Pflichtangaben findet sich im § 14 UStG. Damit der Staat ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich:
  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
  3. Termin der Lieferung oder Leistung,
  4. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung,
  5. die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
  6. den jeweils darauf angewandten Steuersatz und die auf die Netto-Beträge entfallenden Steuer-Beträge,
  7. das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum),
  8. eine fortlaufende einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie
  9. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.
Eine finanzamtstaugliche Rechnung sieht demnach zum Beispiel so aus
  
Ausnahmen sind Rechnungen, bei denen der Bruttobetrag (Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer) 250 € nicht übersteigt (⇒Kleinbetragsrechnungen) und Rechnungen an Privatpersonen. Bei diesen Rechnungen muss die Umsatzsteuer nicht gesondert als Euro-Wert ausgewiesen werden. Die Angabe des Umsatzsteuersatzes ist ausreichend.

 

Umsatzsteuer – Vorsteuer – Mehrwertsteuer

Bis Erzeugnisse oder Waren dem Endverbraucher angeboten werden, durchlaufen sie häufig mehrere Unternehmen.
In jedem Unternehmen wird durch die Behandlung des Gutes der Wert eines Erzeugnisses erhöht. Der Industriebetrieb verkauft das Erzeugnis zu einem höheren Preis als die Herstellung des Erzeugnisses gekostet hat. Der Unterschied zwischen dem Einkaufs- bzw. Herstellungswert und dem Verkaufswert stellt einen Mehrwert dar. Jedes Unternehmen hat lediglich für den von ihm verursachten Mehrwert die Umsatzsteuer zu entrichten. Aus diesem Grund wird die Umsatzsteuer auch häufig als Mehrwertsteuer bezeichnet.

Das verkaufende Unternehmen bezieht vom Kunden zusätzlich zum Nettowert der Ware oder der Dienstleistung die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Auftrag des Finanzamtes vom verkaufenden Unternehmen eingezogen und an das Finanzamt abgeführt. Die Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen wird auch im buchhalterischen Kontext Umsatzsteuer genannt.

Das Unternehmen, das Werkstoffe, Erzeugnisse oder Handelswaren kauft, zahlt mit dem Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer an den Verkäufer. Diese Umsatzsteuer kann das einkaufende Unternehmen sich vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Die Umsatzsteuer, die für Eingangsrechnungen anfällt, wird buchhalterischen Kontext im als Vorsteuer bezeichnet.
Einkauf
Eingangsrechnungen
Vorsteuer
Verkauf
Ausgangsrechnungen
Umsatzsteuer
Die erhaltene Umsatzsteuer und die bezahlte Vorsteuer werden am Ende eines Zeitraumes, i. d. R. ein Monat, miteinander verrechnet. Der ans Finanzamt  abgeführte Betrag wird Zahllast genannt. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer.

   Umsatzsteuer (Umsatzsteuer beim Verkauf)
-  Vorsteuer (Umsatzsteuer beim Einkauf)
=  Zahllast (Umsatzsteuerschuld)
 
Durch die Erstattung der Vorsteuer führt das Unternehmen nur den Betrag ab, der auf den von ihm erzielten Mehrwert entfällt.
Die Summe der Umsatzsteuerschulden (Zahllast) der einzelnen Unternehmen beträgt 133,00 €. Dies entspricht der Umsatzsteuer, die der Endverbraucher über den Verkaufspreis an den Einzelhändler zahlt.  Der Endverbraucher trägt allein die Umsatzsteuer.
Der Zeitraum, für den die Zahllast abgeführt wird, ist der Voranmeldungszeitraum. Er beträgt in der Regel einen Monat. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr insgesamt bis 7.500,00 ist das Kalendervierteljahr Voranmeldungszeitraum.

Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung über die Zahllast beim Finanzamt abzugeben. Die Zahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Bei einem Monat ist dies am 10. des Folgemonats.

Die Erfassung der Umsatzersteuer und Vorsteuer  in der Buchführung

Die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird in dem Konto Vorsteuer (2600), die in Ausgangsrechnungen aufgeführte Umsatzsteuer im Konto Umsatzsteuer (4800) erfasst.

Die Vorsteuer, die das Unternehmen an den Verkäufer entrichten muss, bekommt es in gleicher Höhe vom Finanzamt zurückerstattet, die Umsatzsteuer, die es einnimmt, hat es in gleicher Höhe an das Finanzamt abzuführen.

Die Vorsteuer stellt also eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar. Beim Konto Vorsteuer handelt es sich aus diesem Grund um ein aktives Bestandskonto.

Die Umsatzsteuer stellt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar. Beim Konto Umsatzsteuer handelt es sich um ein passives Bestandskonto.
Konto
Beschreibung
Kontenart
Vorsteuer
Forderung gegenüber dem Finanzamt
Aktives Bestandskonto
Umsatzsteuer
Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt
Passives Bestandskonto
Bei beiden Konten wird auch von durchlaufenden Posten gesprochen. Der Wert der Umsatzsteuer wird zwar eingenommen, aber in gleicher Höhe wieder an das Finanzamt weitergegeben.

Weder das Konto Vor- noch das Konto Umsatzsteuer hat eine Auswirkung auf den Erfolg des Unternehmens. Sie müssen allerdings in der Bilanz berücksichtigt werden.
Die auf der Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird in dem Konto Vorsteuer (2600) gebucht. Dabei spielt der Zeitpunkt der Zahlung keine Rolle. Die Vorsteuer wird mit Rechnungsstellung fällig.

Die Vorsteuer verhält sich wie jedes andere Aktiv-Konto. Die Mehrungen werden im Soll gebucht.
Beispiel 1
Buchungssatz
Der Bruttobetrag wird bar gezahlt, die Kasse reduziert sich um den Bruttobetrag. Da die Kasse, ein Aktiv-Konto, sich mindert, wird das Konto Kasse im HABEN gebucht. Dieser Betrag wird aufgeteilt in den Nettobetrag des Kopierpapiers und die darauf angefallene Umsatzsteuer. Der Nettobetrag wird auf dem Aufwandskonto Büromaterial im SOLL gebucht. Die darauf angefallene Umsatzsteuer wird auf dem Konto Vorsteuer ebenfalls im SOLL gebucht.
Beispiel 2
Buchungssatz
Der Bruttobetrag wird aufgeteilt in den Nettobetrag Handeslwaren und die darauf angefallene Umsatzsteuer. Der Nettobetrag und die darauf angefallene Umsatzsteuer werden beide im SOLL gebucht, der Nettobetrag auf dem Konto Aufwendungen für Handelswaren und die Steuer auf dem Konto Vorsteuer. Die Verbindlichkeiten, Passivkonto, erhöhen sich auf der HABEN-Seite um den Bruttobetrag.
Auf dem Konto Vorsteuer im Hauptbuch werden die Geschäftsfälle aus den beiden Beispiele wie folgt eingetragen:
Die auf der Ausgangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird in dem Konto Umsatzsteuer (4800) gebucht. Dabei spielt der Zeitpunkt der Zahlung durch den Kunden keine Rolle. Die Umsatzsteuer wird mit Rechnungsstellung fällig.

Die Umsatzsteuer verhält sich wie jedes andere Passiv-Konto. Die Mehrungen werden im Haben gebucht.
Beispiel 1
Buchungssatz
Der Bruttobetrag wird aufgeteilt in den in Rechnung gestellten Nettobetrag der Handeslwaren und die darauf anfallene Umsatzsteuer. Der Nettobetrag wird auf dem Konto Umsatzerlöse für Handelswaren im HABEN und die darauf angefallene Umsatzsteuer auf dem Konto Umsatzsteuer im HABEN gebucht. Die Forderungen, Aktivkonto, erhöhen sich auf der SOLL-Seite um den Bruttobetrag.
Beispiel 2
Buchungssatz
Durch die Barzahlung des Kunden erhöht sich das Aktiv-Konto Kasse um den Bruttobetrag im SOLL. Dieser Betrag wird aufgeteilt in den Nettobetrag der verkauften Erzeugnisse und die darauf angefallene Umsatzsteuer. Der Nettobetrag und die darauf angefallene Umsatzsteuer werden beide im HABEN gebucht, der Nettobertrag auf dem Ertragskonto Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse, die Umsatzsteuer auf dem Konto Umsatzsteuer.
Auf dem Konto Umsatzsteuer im Hauptbuch werden die Geschäftsfälle aus den beiden Beispiele wie folgt übertragen:

Zahllast

Im Normalfall nimmt ein Unternehmen mehr Umsatzsteuer ein, als es Vorsteuer zahlt. In diesem Fall entsteht eine Zahllast. Als Zahllast wird die Umsatzstuerschuld des Unternehmens beim Finanzamt bezeichnet.

Die Umsatzsteuerzahllast ergibt sich durch die Differenz der Salden aus den Konten Umsatz- und Vorsteuer.
<span style="background:#81F7F3; color:#190707; ">Zahllast = Saldo Konto Umsatzsteuer – Saldo Konto Vorsteuer</span>
Um die Zahllast mit Hilfe der Konten zu ermitteln, wird zuerst das Konto Vorsteuer abgeschlossen. Der Saldo des Kontos Vorsteuer wird auf dem Konto Umsatzsteuer gegengebucht. Dies ist möglich, da die Salden dieser beiden Konten miteinander verrechnet werden dürfen.

Der Saldo steht im Konto Vorsteuer auf der Haben-Seite und wird auf die Soll-Seite des Kontos Umsatzsteuer gegengebucht.

Buchungssatz zum Abschluss des Kontos Vorsteuer
Umsatzsteuer                                    296,21
              an Vorsteuer                                               296,21
Beispiel für den Kontenabschluss vom Vor- und Umsatzsteuerkonto bei einer Zahllast
Im nächsten Schritt wird das Konto Umsatzsteuer abgeschlossen. In diesem Beispiel ergibt sich ein Saldo von 567,34 €. Dieser Saldo ist die Zahllast, die das Unternehmen an das Finanzamt abzuführen hat.
 
Das Gegenkonto für die Zahllast hängt vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kontos ab. Wenn die Zahllast am 10. des Folgemonats ans Finanzamt per Banküberweisung abgeführt wird, dann wird der Saldo an das Konto Bank gegengebucht.

Buchungssatz zum Abschluss des Kontos Umsatzsteuer im laufenden Geschäftsjahr

Umsatzsteuer                                    567,34
              an Bank                                                       567,34
 

Lediglich bei Abschluss des Kontos Umsatzsteuer am Ende des Geschäftsjahres, wird die Zahllast ans Schlussbilanzkonto gebucht.

Buchungssatz zum Abschluss des Kontos Umsatzsteuer am Ende des Geschäftsjahres
 
Umsatzsteuer                                    567,34
              an SBK                                                         567,34
 
Wird am Ende des Geschäftsjahres die Umsatzsteuer in die Schlussbilanz übernommen, wird von der Passivierung der Zahllast gesprochen.
Die Zahllast kann auch rechnerisch ohne Konten ermittelt werden. 

Saldo Umsatzsteuer (Umsatzsteuer - Umsatzsteuerkorrekturen)
- Saldo Vorsteuer (Vorsteuer - Vorsteuerkorrekturen)
= Zahllast
Oder alternativ

Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerkorrekturen
- Vorsteuer
+ Vorsteuerkorrekturen
=Zahllast
Beispiel für die Ermittlung der Zahllast
Für einem Monat liegen für die Konten Vorsteuer und Umsatzsteuer die folgenden Werte vor. 
Konto
SOLL
HABEN
Vorsteuer
6.556,00 €
317,00 €
Umsatzsteuer
726,00 €
9.257,00 €
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung  soll die Zahllast ermittelt werden. 
Die erhaltene Umsatzsteuer wird im Haben, die Umsatzsteuerkorrekturen werden im Soll gebucht. 

➥ Saldo Umsatzsteuer = 9.257,00 - 726,00 = 8.531,00

Die gezahlte und erstattbare Vorsteuer wird im Soll, die Vorsteuerkorrekturen werden im Haben gebucht.

➥ Saldo Vorsteuer = 6.556,00 - 317,00 =  6.239,00

➥ 8.531,00 - 6.239,00 = 2.292,00 

➥ Zahllast = 2.292,00
Oder alternativ
Umsatzsteuer (Haben)
- Umsatzsteuer (Soll)
- Vorsteuer (Soll)
+ Vorsteuer (Haben)
=Zahllast
  9.257,00
-    726,00
- 6.556,00
+   317,00
=2.292,00
➥ Zahllast = 2.292,00

Vorsteuerüberhang

Übersteigt am Ende des Voranmeldezeitraums der Saldo des Kontos Vorsteuer den des Kontos Umsatzsteuer, dann liegt ein Vorsteuerüberhang vor. Dies kann vorkommen, wenn bspw. ein Unternehmen sich neu gründet und dabei umfangreiche Investitionen in das Vermögens des neuen Unternehmens getätigt werden.
<span style="background: #F5A9A9; color:#190707; ">Vorsteuerüberhang = Saldo Konto Vorsteuer – Saldo Konto Umsatzsteuer</span>
In diesem Fall kann das Unternehmen den Betrag des Vorsteuerüberhangs vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Ist der Saldo des Kontos Umsatzsteuer kleiner als der des Kontos Vorsteuer, wird zuerst das Konto Umsatzsteuer abgeschlossen. Der Saldo steht im Konto Umsatzsteuer auf der Soll-Seite und wird auf die Haben-Seite des Kontos Vorsteuer gegengebucht.

Buchungssatz zum Abschluss des Kontos Umsatzsteuer bei einem Vorsteuerüberhang
Umsatzsteuer                                 4.777,50
              an Vorsteuer                                            4.777,50
Beispiel für den Kontenabschluss vom Vor- und Umsatzsteuerkonto bei einem Vorsteuerüberhang
Im nächsten Schritt wird das Konto Vorsteuer abgeschlossen. In diesem Beispiel ergibt sich ein Saldo von 943,50 €. Dieser Saldo entspricht dem Vorsteuerüberhang, den das Unternehmen vom Finanzamt zurückfordern kann.
 
Das Gegenkonto für die Zahllast hängt auch hier vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kontos ab. Wenn der Vorsteuerüberhang vom Finanzamt per Banküberweisung zurückerstattet wird, dann wird der Saldo an das Konto Bank gegengebucht.

Buchungssatz zum Abschluss des Kontos Vorsteuer im laufenden Geschäftsjahr
 
Bank                                                   943,50
              an Vorsteuer                                               943,50
 
Lediglich bei Abschluss des Kontos Vorsteuer am Ende des Geschäftsjahres, wird der Vorsteuerüberhang ans Schlussbilanzkonto gebucht.

Buchungssatz zum Abschluss des Kontos Vorsteuer am Ende des Geschäftsjahres
 
Schlussbilanzkonto                           943,50
              an Vorsteuer                                           943,50

Wird am Ende des Geschäftsjahres der Vorsteuerüberhang in die Schlussbilanz übernommen, so wird von der Aktivierung des Vorsteuerüberhanges/der Vorsteuer gesprochen.

Auswirkungen der Buchungen von Vor- und Umsatzsteuer auf die Zahllast

Mehrt sich die Umsatzsteuer   <font size="+2">⇑</font>
mehrt sich die Zahllast <font size="+2">⇑</font>
✔ proportionales Verhältnis
Mehrt sich die Vorsteuer <font size="+2">⇑</font>
mindert sich die Zahllast <font size="+2">⇓</font>
✔ umgekehrt proportionales Verhältnis

Lernmedien zum Thema Vor- und Umsatzsteuer aus der Tandemarbeit

Weitere Lernmedien zur Umsatz- und Vorsteuer

Herr Gerold, 17.04.2020, 9:11 Minuten

Übungen zum Ausprobieren

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