6.1 Grundlagen der Buchführung

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Werteströme

Unter Werteströme werden alles Vorgänge (Prozesse) verstanden, die bei der Erstellung von Produkten und Dienstleistungen benötigt werden. Die Werteströme lassen sich durch Leistungsströme und Geldströme beschreiben. In der Regel steht einem Leistungsstrom ein Geldstrom gegenüber.

In der Buchführung werden die Wertströme durch die Dokumentation von Geschäftsfällen erfasst und ausgewertet. Ein Geschäftsfall ist ein Vorgang, der sich auf das Vermögen, das Eigenkapital und/oder die Schulden sowie auf den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens auswirkt.

Beispiele für Geschäftsfalle und deren Auswirkung
Geschäftsfall
Auswirkung auf Vermögen/Eigenkapital/Schulden
Auswirkung auf den Erfolg
Das Unternehmen kauft einen Dienstwagen. Der Lieferant gewährt ein Zahlungsziel von 2 Monaten.
Das Vermögen erhöht sich um den Wert des neuen Dienstwagens, die Schulden (durch den Kauf auf Rechnung) erhöhen sich auch.
Wenn ein Geschäftsfall lediglich Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden (Fremdkapital) hat, dann entstehen dadurch keine Gewinne oder Verluste.
Das Unternehmen verkauft hergestellte Erzeugnisse bar.
Der Verkauf führt zu einem Ertrag, der durch den Barverkauf das Vermögen (Kasse) erhöht.
Durch den Ertrag mehrt sich auch der Erfolg des Unternehmens.
Die Erfassung und Identifikation von Werteströmen im Rahmen der Buchführung geschieht auf Basis von Belegen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben gilt in der Buchführung „Keine Buchung ohne Beleg“.
Die Buchführung ist die Dokumentation aller Wertströme in einem Unternehmen. Sie dient zum einen dem Eigeninteresse des Unternehmens, zu anderen auch dem Interesse von Unternehmensfremden.

Die Buchführung liefert dem Unternehmen Informationen
  • zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
  • als Grundlage für Preiskalkulationen
  • als Beweismittel und
  • für inner- und außerbetriebliche Vergleiche.
 
Darüber hinaus bildet die Buchführung die Grundlage für die Besteuerung. Externe Interessenten, bspw. Kreditgeber oder Anteilseigner, können aus der Buchführung die Vermögens- und Geschäftslage ersehen.
Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind zur Buchführung gesetzlich verpflichtet.

Die grundlegenden gesetzlichen Regelungen zur Buchführung finden Kaufleute im Handelsgesetzbuch.

Neben dem Handelsgesetzbuch gibt es weitere handels- uns steuerrechtliche Vorgaben, die zu berücksichtigen sind. Die Vorschriften und Bestimmungen werden in
  • der Abgabenordnung (AO)
  • dem Körperschaftssteuergesetz (KStG)
  • dem Umsatzsteuergesetz (UstG)
  • dem Einkommenssteuergesetz (EstG) und
  • dem Gewerbesteuergesetz (GewStG)
geregelt.

Zudem gibt es für bestimmte Unternehmensformen geltende rechtliche Regelungen, wie das Aktiengesetz (AktG), das GmbH-Gesetz und das Genossenschaftsgesetz. 
Die Buchführung muss so organisiert sein, dass sich ein sachverständiger Dritter in einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle, ihre Entstehung und Abwicklung sowie die Lage des Unternehmens machen kann (§ 238 HGB; § 145 I AO)
  • Führen der Handelsbücher in einer lebenden Sprache
  • Verwendung eines Buchführungssystems
  • Aufstellung des Jahresabschlusses in deutscher Sprache und Bewertung in Euro
  • zeitgerechte und geordnete Eintragungen und die Handelsbücher
  • keine Geschäftsvorfälle dürfen weggelassen, hinzugefügt oder anders dargestellt werden, als sie sich tatsächlich abgespielt haben
  • der ursprüngliche Buchungsinhalt darf nicht unleserlich gemacht werden.
  • sämtliche Buchungen müssen aufgrund der Belege jederzeit nachprüfbar sein („keine Buchung ohne Beleg“)
Der Grundsatz der rechtzeitigen und geordneten Buchung verlangt, dass die Buchungen innerhalb einer angemessenen Frist in ihrer zeitlichen Reihenfolge vorgenommen werden. Kasseneinnahmen und -ausgaben sollen i.d.R. täglich festgehalten werden (§ 146 I AO).
Die Geschäftsfälle werden nach dem Prinzip der doppelten Buchführung in unterschiedlichen Büchern erfasst. Die Bücher der Buchführung werden heute, wegen aufgrund EDV-Verarbeitung nicht mehr händisch geführt, und die Geschäftsfälle automatisch in Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbuch eingetragen.

Für das Verständnis der Zusammenhänge in der Buchführung hilft es die Anwendung und die Unterschiede der Bücher zu kennen.
Übersicht Bücher der Buchführung

Übungen zum Ausprobieren

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Dieser Text ist verfügbar unter der Lizenz CC BY 4.0 International
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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