10.2 Kost nix - gibt's nicht

Die Kostenerfassung - Kostenartenrechnung

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Kostenartenrechnung - Betriebsergebnisrechnung

Die Kostenartenrechnung erfasst und gliedert die Kosten, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes entstanden sind. Grundlage bilden u.a. die Werte der Finanzbuchhaltung. Die Daten der Gewinn- und Verlustrechnung werden in brauchbare Werte für die Kostenrechnung überführt. Es wird bestimmt, ob die Aufwendungen und Erträge der GuV-Rechnung durch die eigentliche Betriebstätigkeit verursacht wurden.

Die Ergebnisse der Kostenartenrechnung bilden die Grundlage für die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.
In der Kostenartenrechnung werden die Aufwendungen in neutrale Aufwendungen und Kosten, die Erträge werden in neutrale Erträge und Leistungen unterteilt.
 
Betriebsbedingte Aufwendungen werden als Kosten bezeichnet. Werden die Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung in gleicher Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen, wird von Grundkosten gesprochen.
Ein Beispiel:
Ein Industrieunternehmen, dessen Kerngeschäft die Herstellung von Rasenmähern ist, hat bei der Produktion der Rasenmäher gekaufte Rohstoffe eingesetzt. Diese gehen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen für Rohstoffe ein. Diese Aufwendungen sind für den Betriebszweck – Produktion von Rasenmähern – notwendig und somit betriebsbedingt. Die Aufwendungen für Rohstoffe werden als Grundkosten in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen.
Nicht betriebsbedingte Aufwendungen sind neutrale Aufwendungen.
Ein Beispiel:
Das Industrieunternehmen, dessen Kerngeschäft die Herstellung von Rasenmähern ist, hat beim Verkauf von Wertpapieren einen Verlust getätigt. Der Handel mit Wertpapieren gehört nicht zum Kerngeschäft. Diese Aufwendung ist nicht betriebsbedingt und wird deshalb den neutralen Aufwendungen zugeordnet.
Neben den betriebsfremden Aufwendungen werden noch die periodenfremden und die außer außerordentliche Aufwendungen den neutralen Aufwendungen zugerechnet.
Periodenfremde Aufwendungen sind Aufwendungen, die außerhalb der Abrechnungsperiode anfallen. Sie werden den neutralen Aufwendungen zugewiesen, da sie in keiner Beziehung zu den Kosten der Abrechnungsperiode stehen.

Außerordentliche Aufwendungen entstehen zwar durch den betrieblichen Leistungsprozess, sind jedoch für den Betriebszweck unüblich, weil sie nur selten oder in außergewöhnlicher Höhe anfallen. Um ein realistisches und vergleichbares Ergebnis von den durch den Geschäftsbetrieb entstandenen Aufwendungen zu erhalten, werden sie als neutrale Aufwendungen abgegrenzt.
Zusammenfassung:
Die Aufwendungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung werden nach Kosten und neutralen Aufwendungen unterteilt. Grundkosten sind Aufwendungen, die in gleicher Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung eingehen.
 
Neutrale Aufwendungen finden sich nicht in der Kosten- und Leistungsrechnung wieder. Neutrale Aufwendungen können
  • Betriebsfremd
  • Periodenfremd
  • Außerordentlich
sein.
Betriebsbedingte Erträge werden als Leistungen bezeichnet. Werden die Erträge der Gewinn- und Verlustrechnung in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen, wird von Leistungen gesprochen.
Ein Beispiel:
Das Industrieunternehmen, mit dem Kerngeschäft Herstellung von Rasenmähern, verkauft hergestellte Rasenmäher. Der Verkauf geht als Umsatzerlöse für in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Diese Erträge sind das Ergebnis des betrieblichen Leistungsprozess und werden als Leistungen in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen.
Neutrale Erträge sind betriebsfremde, periodenfremde oder außeraußerordentliche Erträge. Betriebsfremde Erträge sind ein Wertezufluss in das Unternehmen, die nicht durch den Betriebszweck bedingt sind.

Periodenfremde Erträge sind Erträge, die außerhalb der Abrechnungsperiode entstehen. Sie werden den neutralen Aufwendungen zugewiesen, da sie in keiner Beziehung zu den Leistungen der Abrechnungsperiode stehen.
 
Außerordentliche Erträge entstehen unregelmäßig oder sind ungewöhnlich hoch. Um die Betriebsergebnisse vergleichen zu können, werden diese auch als neutrale Erträge abgegrenzt.
Ein Beispiel:
Das Industrieunternehmen erzielt Erträge durch die Vermietung eines nicht benötigten Lagergebäudes. Die Vermietung von Gebäuden gehört nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens. Aus diesem Grund werden diese Erträge den neutralen Erträgen zugewiesen.
Zusammenfassung:

Die Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung werden nach Leistungen und neutralen Erträgen unterteilt. Leistungen, sind die Erträge, die durch die betriebliche Leistungserstellung und –verwertung erzielt worden sind.
 
Erträge, welche nicht durch den betriebsbedingten Leistungsprozess erzielt werden, werden als neutrale Erträge nicht in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen.
 
Neutrale Erträge können
  • Betriebsfremd
  • Periodenfremd
  • Außerordentlich
sein.
Die Aufteilung der Werte aus der Gewinn- und Verlustrechnung in Kosten und neutrale Aufwendungen sowie Leistungen und neutrale Erträge wird mit Hilfe der Ergebnistabelle durchgeführt.
 
Die Ergebnistabelle hilft bei der Abgrenzung der Kosten und Leistungen von den neutralen Aufwendungen und Erträgen. Um die Abgrenzung durchzuführen werden zwei sog. Rechnungskreise genutzt. Rechnungskreis I beinhaltet die Werte aus der Finanzbuchhaltung, Rechungskreis II die Betriebsergebnis- und Abgrenzungsrechnung. 
Musteraufbau einer Ergebnistabelle
Mit Hilfe der Ergebnistabelle werden die neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen abgegrenzt.
 
  • Die Differenz zwischen der Summe der neutralen Erträge und der neutralen Aufwendungen ist das neutrale Ergebnis.
  • Die Different zwischen der Summe aller Leistungen und der aller Kosten ist das Betriebsergebnis.
  • Die Summe aus Neutralem Ergebnis und Betriebsergebnis ergibt wieder das Gesamtergebnis.
Die Grundkosten, sind die Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung, die in gleicher Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung eingehen. Es wird hier von aufwandgleichen Kosten gesprochen.
 
Manche betriebsbedingten Aufwendungen gehen aus kalkulatorischen Gründen nicht mit dem gleichen Wert in die Kosten- und Leistungsrechnung ein. Zudem gibt es Kosten, denen kein Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüberstehen. In beiden Fällen wird von kalkulatorischen Kosten gesprochen. Kalkulatorische Kosten werden u.a. deshalb berücksichtigt, um
  • eine Vergleichbarkeit mit anderen Betrieben anderer Rechtsformen zu erzielen,
  • um alle Kosten, die durch die Erzeugnisse versucht werden, zu berücksichtigen und das Betriebsergebnis mit den Vorjahren vergleichbar zu machen,
  • um bei der Preiskalkulation mögliche konjunkturelle und saisonale Schwankungen zu berücksichtigten und auszugleichen.
Kalkulatorische Kosten werden in Anders- und Zusatzkosten unterschieden.
 
  • Anderskosten stehen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber; ihr Wert ist jedoch für den Zweck der Kosten- und Leistungsrechnung ungeeignet, d.h. sie gehen in anderer Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung ein. Diese Kosten sind aufwandsungleich. Beispiele hierfür können die kalkulatorische Abschreibung, die kalkulatorischen Zinsen und die kalkulatorischen Wagnisse sein.
  • Zusatzkosten sind Kosten, denen in der Gewinn- und Verlustrechnung keine Aufwendungen gegenüberstehen. Sie werden bei der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst, da diese über den Verkauf auch erwirtschaftet werden müssen. Es handelt sich um aufwandloses Kosten. Beispiele dafür können der kalkulatorische Unternehmerlohn und die kalkulatorische Miete sein.

Zusammenfassung

Grundkosten

Lernfeld 10: Dekorativ
  • Aufwandsgleiche Kosten
  • gehen in die Kosten- und Leistungsrechnung in gleicher Höhe wie die entsprechenden Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung ein
  • z. B. Löhne, Aufwendungen für Rohstoffe

Anderskosten

Lernfeld 10: Dekorativ
  • Aufwandsungleiche Kosten
  • gehen in anderer Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung ein
  • z. B. kalkulatorische Abschreibung, kalkulatorische Zinsen

Zusatzkosten

Lernfeld 10: Dekorativ
  • Aufwandslose Kosten
  • stehen keine Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung gegenüber
  • z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn
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Beispiele für Kalkulatorische Kosten
Die Abschreibung wird als Kostenposten erfasst, damit die finanzielle Mittel für die Wiederbeschaffung eines Anlagegutes innerhalb der Nutzungsdauer, über die Verkaufserlöse wieder in Unternehmen zurückfließen.
 
Bei der kalkulatorischen Abschreibung wird von der betriebsindividuellen und nicht von der steuerrechtlich vorgegebenen Nutzungsdauer sowie vom Wiederbeschaffungswert und nicht vom Anschaffungswert ausgegangen. So lässt der tatsachlich benötigte Mittelrückfluss realistischer kalkulieren.
 
Da der kalkulatorischen Abschreibung zwar Werte in der Gewinn- und Verlustrechnung (Konto Abschreibung auf Sachanlagen) gegenüberstehen, diese aber mit einem anderen Wert in die Kosten- und Leistungsrechnung eingehen, handelt es sich hier um Anderskosten.

Vergleich bilanzielle und kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Abschreibung
Bilanzielle Abschreibung
  • Berechnung vom Wiederbeschaffungswert
  • Berücksichtigung der tatsächlichen (betriebsindividuellen) Nutzungsdauer
  • Abbildung des tatsächlichen Werteverzehrs
  • Grundsatz der Substanzerhaltung
  • Berechnung vom Anschaffungswert
  • Nutzungsdauer nach Vorgaben (Afa-Tabellen)
  • Dient der Bewertung des Vermögens innerhalb der Bilanz
  • handels- und steuerrechtlich geregelt
In Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) erhalten die Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder Gehälter, diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen (Konto Gehälter) erfasst und werden als Grundkosten in der Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigt.
 
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (KG, OHG), die leitend tätig sind, dürfen dagegen aus steuerrechtlichen Gründen keine Gehälter beziehen. Ihre Lebensführungskosten decken sie aus Privatentnahmen. In der Kosten- und Leistungsrechnung sollen alle Kosten erfasst werden, die aus den betrieblichen Leistungsprozess resultieren erfasst werden. Hierzu zählt auch die Entlohnung der Geschäftsführung der Gesellschafter in Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
 
Daher wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn in der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst. Die Höhe bemisst sich am Gehalt mit einer vergleichbaren Tätigkeit in einem leitenden Angestelltenverhältnis einer Kapitalgesellschaft.
 
Dem kalkulatorischen Unternehmerlohn steht keine entsprechende Aufwendung in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei um Zusatzkosten.
Die kalkulatorischen Zinsen berücksichtigen die Verzinsung des gesamten betriebsnotwendigen Kapitals und nicht nur die des Fremdkapitals.
 
Die unterschiedliche Kapitalstruktur, hohe oder geringe Fremdkaptalquote, des Unternehmens darf die betriebliche Wirtschaftlichkeit und die Preisgestaltung nicht beeinflussen. Bei einem Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote würde die Zahlung von Fremdkapitalzinsen die Kalkulation der Verkaufspreise und den Wirtschaftlichkeitsvergleich verzerren, da nur die die tatsächlichen Zinsaufwendungen berücksichtigt werden, die Verzinsung des Eigenkapitals wird nicht berücksichtigt. Sie ist jedoch erforderlich, damit auch der Einsatz der Eigenkapitalgeber (Unternehmer bzw. Gesellschafter/Aktionäre) bei der Preiskalkulation berücksichtigt wird.
 
Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals
Betriebsnotwendiges Anlagevermögen
➥ nicht betriebsnotwendige Vermögensteile sind bspw. nicht genutzte Grundstücke, langfriste Wertpapiere ohne betrieblichen Bezug
+
Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen
=
Betriebsnotwendiges Vermögen
-
Abzugskapital
➥ Abzugskapital sind Teile des Fremdkapitals, die dem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung stehen, bspw. zinsfreie Lieferantenkredite, Anzahlungen von Kunden
=
Betriebsnotwendiges Kapital
Berechnung der kalkulatorischen Zinsen
 
betriebsnotwendiges Kapital * Zinssatz für langfristige Kapital = kalkulatorische Zinsen

Bei den kalkulatorischen Zinsen handelt es sich um Anderskosten.
Die kalkulatorische Miete wird für betrieblich genutzte Immobilien, für die keine Miete an fremde Vermieter zu leisten ist, angesetzt. Dies ist der Fall, wenn ein Gesellschafter eine Immobilien mit ins Unternehmen einbringt. Sie wird in Höhe der ortsüblichen Miete angesetzt.

Wenn nur Immobilien genutzt werden für die keine Mietzahlungen anfallen, handelt es sich um Zusatzkosten. Werden sowohl Immobilien genutzt, die im Besitz der Gesellschafter sind als auch für die Mietzahlungen als Aufwendungen anfallen, handelt es sich um Anderskosten.
Mit kalkulatorischen Wagnissen sollen eventuelle spezifische Risiken, die nicht versichert oder versicherbar sind, wie z.B. Schwund (der Vorratsbestände) und Forderungsausfall berücksichtigt werden und so in die Preiskalkulation einfließen.
 
Hinweis: Werden einzelne Risiken versichert, erfolgt der Wertansatz bei den Kosten in der Höhe der Fremdversicherungsprämien. Diese sind nicht bei den kalkulatorischen Wagnissen zu berücksichtigen.
Die Abgrenzung der neutralen Erträge und Aufwendungen zeigen wir hier in einem stark vereinfachten Beispiel eines Industrieunternehmens.
 
Vorgehensweise einer Abgrenzungsrechnung mit Ergebnistabelle:
 
1. Übertrag aller Werte aus der Finanzbuchhaltung in RK I ➔ ➀
2. Abgrenzung
  • der betriebsfremden Aufwendungen/Erträge,
  • der betrieblich außerordentlichen und periodenfremden Aufwendungen/Erträge sowie
  • der verrechneten Kosten der Kalkulatorischen Kosten ➔ ➁
3. Übertrag der Kosten (Grundkosten und kalkulatorischen Kosten) und Leistungen in die Betriebsergebnisrechnung ➔ ➂
 
Die Zuordnungen im Einzelnen:
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse sind das Ergebnis des betrieblichen Leistungsprozess und werden mit dem Wert aus der Gewinn- und Verlustrechnung in die Betriebsergebnisrechnung übernommen.
Mieterträge, 
Erträge aus Vermögensabgängen
Beide Erträge entstehen nicht direkt aus dem betrieblichen Leistungsprozess. Die Mieterträge sind betriebsfremd, die Erträge aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen sind außerordentlich. Diese beiden Posten werden den neutralen Erträgen zugerechnet.
Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe
Löhne und Gehälter
Diese Aufwendungen sind für den betrieblichen Leistungsprozess notwendig. Sie werden mit dem Wert aus der Gewinn- und Verlustrechnung in die Betriebsergebnisrechnung übernommen.
Abschreibungen Sachanlagen
In diesem Beispiel werden die kalkulatorischen Abschreibungen mit einem anderen Wert angesetzt als in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die kalkulatorische Abschreibung wird den Kosten zugeschrieben. Die Abschreibung aus der Gewinn- und Verlustrechnung wird die neutralen Aufwendungen zugewiesen. Um die Differenz zwischen der bilanziellen und der kalkulatorischen Abschreibung zu erfassen, wird der Wert der kalkulatorischen Abschreibung in der Abgrenzungsrechnung den verrechneten Kosten zugeordnet.
Verluste aus Wertpapiergeschäften
Hierbei handelt es sich um eine betriebsfremde Aufwendung, deren Wert den neutralen Aufwendungen zugeordnet wird.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Diese Aufwendungen sind für den betrieblichen Leistungsprozess notwendig. Sie werden mit dem Wert aus der Gewinn- und Verlustrechnung in die Betriebsergebnisrechnung übernommen.
Unternehmerlohn
Hier gibt es keinen Wert bei den Aufwendungen. Der kalkulatorische Wert wird den Kosten zugeschrieben. Auch hier muss der kalkulatorischen Wert in der Abgrenzungsrechnung verrechnet werden. Er wird den verrechneten Kosten zugeordnet.
Das Gesamtergebnis (Unternehmensergebnis) ist der Saldo der Gewinn und Verlustkontos.
 
Das neutrale Ergebnis entspricht der Summe der Salden der unternehmensbezogenen Abgrenzungen und die kostenrechnerischen Korrekturen.
 
Das Betriebsergebnis entspricht dem Saldo zwischen Leistungen und Kosten.
 
Die Summe aus neutralem und Betriebsergebnis muss wieder das Gesamtergebnis ergeben.